FAQ - Häufig gestellte Fragen:
Ist die Beratung vertraulich?
Grundsätzlich sind die Gesprächsinhalte vertraulich. Im Erstgespräch wird ferner vereinbart, wer, wann, wie und worüber von den Beteiligten zu informieren ist. Dies wird den Personen transparent gemacht. Unbeschadet der Vertraulichkeit sind gesetzliche Vorgaben.
Was ist der Unterschied zwischen Supervision und Coaching?
Während die Supervision der Sozialen Arbeit entstammt, wurzelt das Coaching im Sport. Die Grenzen zwischen den zwei Beratungsformaten sind in der Praxis fliessend.
Beim Coaching arbeite ich stärker zukunftsorientiert, die Mandate sind tendenziell kürzer und es richtet sich an Leitungspersonen. Ziel ist der Ausbau, Erhalt oder die Rückgewinnung der eigenen Leistungsfähigkeit als Führungskraft.
Bei der Supervision ist die Problemanalyse vertiefter und es adressiert nicht nur Leitungspersonen. Als Ziel rückt neben die Leistungsfähigkeit gleichwertig die Reflexionsfähigkeit. Vergl. zur Unterscheidung auch hier.
Ersetzt das Coaching oder die Supervision eine Therapie?
Nein. Auf Wunsch vermittle ich die Adressen von Verbänden, in denen qualifizierte und kompetente Therapeuten und Therapeutinnen organisiert sind.
Wie wird die Qualität gesichert?
Ich habe mich zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dem Systems des BSO verpflichtet. Hierzu gehört die Arbeit nach den Berufsethischen Richtlinien, die Reflexion meines beraterischen Handelns und die eigene Weiterbildung. Mehr hier.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Preise für Teamentwicklungsprozesse, Projektmanagementaufträge, Konzeptarbeit, Moderationsaufträge, Bildungsarbeit ergeben sich aus der spezifischen Aufgabenstellung.
Für das Coaching und die Supervision sind die Preise orientiert an den BSO - Richtlinien und betragen bei Einzelpersonen in Biberstein für 60 Minuten CHF 180,- . Für Coaching und Supervision von Gruppen oder Teams in Biberstein belaufen sie sich für 60 Minuten auf CHF 210,- . Werden die Angebote in der Institution oder in zusätzlich angemieteten Räumen durchgeführt, fallen ggf. zusätzlich noch die Kosten für die Raummiete und eine vom Weg abhängige Spesenpauschale an.
Der Erstkontakt per Telefon oder Mail ist kostenfrei.
Wo findet die Beratung statt?
Die Beratung findet entweder in den Räumen Ihrer Organisation, zusätzlich angemieteten Räumen oder in meinem Besprechungsraum in Biberstein statt.
Kann ich mich bei Unzufriedenheit (Coaching oder Supervision) an eine Ombudsstelle wenden?
Ja. Die Ombudsstelle des BSO vermittelt bei Beschwerden von Auftraggebern (beratene Personen wie auch Finanzgeber) gegenüber BSO-Mitgliedern. Weitere Angaben hier.
Wie wird die Zusammenarbeit geregelt?
Die Zusammenarbeit wird in einem schriftlichen Kontrakt geregelt. Der Kontrakt enthält alle wesentlichen Angaben zu Kontraktpartnern, Zielen, Themenstellung, Auswertung, Häufigkeit, Ort, Kosten, Rechnungsstellung, Absagemodalitäten, Kündigungs-bedingungen.
Kann ich den Kontrakt wieder kündigen?
Ja. Die Kündigungsbedingungen sind im Kontrakt beschrieben.
Wie sind die Rückmeldungen bisheriger Kunden und Kundinnen?
Aktuelle Kundenrückmeldungen finden Sie hier.