Die UN Behindertenrechtskonvention
Die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) wurde 2006 von der UNO verabschiedet. 2014 wurde sie auch in der Schweiz in Kraft gesetzt. Mit der UN BRK wird die Arbeit mit und für Menschen mit einer Beeinträchtigung zu einem expliziten Menschenrechtsthema. Geltende Menschenrechte sind auf die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Beeinträchtigung hin konkretisiert worden.
Grundüberzeugungen der UN BRK sind:
• Beeinträchtigung ist kein „individuelles Defizit“
• von Wohlfahrt/Fürsorge/Rehabilitation zur Selbstbestimmung
• von der Integration zur Inklusion
• von Objekten zu Subjekten
• von Patientinnen/Patienten zu Bürgerinnen/Bürgern
• von „Problemfällen“ zu Trägerinnen und Trägern von Rechten (Rechtssubjekten)
• Nichts über uns ohne uns
Vier Interview in "Jahns rollende Welt" zur UN BRK